Regelwerk

Inhaltsverzeichnis

1. Ränge

1.1. Übersicht - Ränge 

1.2. Oberhopfen 

1.3. Zweitoberhopfen 

1.4. Kohlehopfen 

1.5. Prüfhopfen

1.6. Papyrushopfen 

1.7. Althopfen 

1.8. Hopfen 

1.9. Höpfling 

1.10. Setzling

2. Verhaltenskodex

2.1. Private Komplikationen 

2.2. Flüssigbrot-Ruf 

2.3. Schweigepflicht 

2.4. Machtausnutzung 

2.5. Zuteilung von Aufgaben 

2.6. Verhalten

3. Abzeichen

3.1. Abzeichen der Kluft 

3.2. Digitale Abzeichen 

3.3. Regelungen zu Abzeichen

4. Kluft & Halstuch

4.1. Grundsatz zur Kluft 

4.2. Anbringung von Abzeichen & Patches auf der Kluft 

4.3. Kleiderordnung 

4.4. Halstuch

5. Sippen

5.1. Beschreibung 

5.2. Allgemein 

5.3. Zuständigkeit

6. Heimabend 

6.1. Uhrzeit & Ort 

6.2. Absagen 

6.3. Feiertage 

6.4. Kluft

7. Fahrten & Aktivitäten

7.1. Kluft 

7.2. Extras

8. Schlusswort


1. Ränge

1.1. Übersicht - Ränge

- Oberhopfen 

- Zweitoberhopfen

- Kohlehopfen

- Prüfhopfen

- Papyrushopfen

- Althopfen

- Hopfen

- Höpfling

- Setzling

1.2. Oberhopfen

Als ranghöchstes Mitglied kann der sogenannte Oberhopfen unabhängig von der Sippe alles anordnen bzw. entscheiden. Die in der Satzung unter §12 aufgeführten Absätze bleiben dabei stets unberührt.

 

Der Rang wird automatisch an den ersten Vorsitzenden des Vereins vergeben. Dieser bestimmt sich satzungsgemäß nach §12 Abs. 4.

1.3. Zweitoberhopfen

Als Vertretung des Oberhopfens ist der Rang generell gleichgestellt, vorausgesetzt der Oberhopfen fällt aus, gibt ihm die mündliche Zustimmung bzw. ist in diesem Moment nicht in der Lage, etwas anordnen oder entscheiden zu können. Die in der Satzung unter §12 aufgeführten Absätze bleiben dabei stets unberührt.

 

Der Rang wird automatisch an den zweiten Vorsitzenden des Vereins vergeben. Dieser bestimmt sich satzungsgemäß nach §12 Abs. 4.

1.4. Kohlehopfen

Der Kohlehopfen ist für die Finanzen, die Buchhaltung, Pflege der Konten usw. zuständig. Die in der Satzung unter §12 aufgeführten Absätze bleiben dabei stets unberührt.

 

Der Rang wird automatisch an den Kassenwart des Vereins vergeben. Dieser bestimmt sich satzungsgemäß nach §12 Abs. 4.

1.5. Prüfhopfen

Bis auf die in der Satzung unter §14 Abs. 2 & 3 beschriebenen Tätigkeiten, ist der Rang dem Hopfen übergreifend gleichgestellt.

 

Der Rang wird automatisch an den Kassenprüfer vergeben. Dieser bestimmt sich satzungsgemäß nach §14 Abs. 1.

1.6. Papyrushopfen

Bis auf die in der Satzung unter §10 Abs. 9 beschriebenen Tätigkeiten, ist der Rang dem Hopfen übergreifend gleichgestellt.

 

Der Rang wird automatisch an den Schriftführer vergeben. Dieser bestimmt sich satzungsgemäß nach §10 Abs. 6.

1.7. Althopfen

Dieser Rang kann durch den Oberhopfen bzw. Zweitoberhopfen mit Einverständnis des Mitgliedes erteilt werden. Auch bekannt als sogenannte Sippenleiter, sind sie für die Sippen (siehe 5.) zuständig und sitzen den Planungen für z. B. Fahrten bei.

 

Das Mindestalter, um diesen Rang antreten zu können, ist das vollendete 18. Lebensjahr.

1.8. Hopfen

Der Rang Hopfen wird erreicht bzw. vergeben, sobald folgende Bedingungen erfüllt wurden oder durch die Mitgliederversammlung ein Mitglied als Ehrenmitglied ernannt wird (siehe Satzung §13).

 

555 - Regel:

- 5 Jahre aktives Mitglied

- 5 Hauptfahrten teilgenommen

- 5 Abzeichen [Stamm, Sippe, Lilie, Feuer & Knoten (siehe 3.1.)]

 

Das Mindestalter, um diesen Rang antreten zu können, ist das vollendete 18. Lebensjahr.

1.9. Höpfling

Der Rang Höpfling wird automatisch zum vollendeten 18. Lebensjahr vergeben.

 

Mitglieder, die bereits beim Eintritt volljährig sind, erhalten ebenso den Rang Höpfling.

1.10. Setzling

Ausnahmslos alle minderjährigen Mitglieder bzw. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind dem Rang Setzling zugeteilt.

2. Verhaltenskodex

2.1. Private Komplikationen

Private Komplikationen dürfen keinesfalls während der Tätigkeiten / Fahrten / Treffen usw. des Vereins besprochen, diskutiert o. ä. werden. Diese sind und bleiben privat, weshalb sie nicht auf andere Mitglieder projiziert werden dürfen.

 

Sollte es unabdingbar sein, ist es zwingend von Nöten, dies zuvor mit einem Sippenleiter oder entsprechend mit einem Vorstandsmitglied abzusprechen.

2.2. Flüssigbrot-Ruf

Es ist stets erwünscht, dass der sogenannte Flüssigbrot-Ruf [Wie macht ein Flüssigbrot, How ___ How _ How _ How How] erwidert wird.

2.3. Schweigepflicht

Es wird vorausgesetzt, dass Inhalte, Projekte, Änderungen, Gespräche usw. nicht nach außen getragen werden, wie z. B. Inhalte bzw. Beiträge der WhatsApp-Gruppen [bzw. WhatsApp-Community] oder auch dem Discord-Server usw.

2.4. Machtausnutzung

Jedes Mitglied hat darauf zu achten, dass die jeweils zugeteilte Verantwortung ausschließlich im Sinne des Vereins angewandt und keinesfalls ausgenutzt wird. Siehe Satzung §7 Abs. 2.

2.5. Zuteilung von Aufgaben

Im Sinne des Vereinszwecks zugeteilte Aufgaben, z. B. durch Sippenleiter oder auch dem Vorstand, sind stets auszuführen. Siehe Satzung §7 Abs. 2.

2.6. Verhalten

Das respektvolle und faire Verhalten gegenüber Mitgliedern und Außenstehenden wird vorausgesetzt!

3. Abzeichen

3.1. Abzeichen der Kluft

Stammesabzeichen - Flüssigbrot e.V.

Das Abzeichen zeichnet sich durch das Logo des Vereins aus und verbindet somit alle Mitglieder im Zusammenhang mit dem Verein. Das Abzeichen wird bei aktiver Mitgliedschaft bzw. Aushändigung der Kluft vergeben.

 

Lilie - Zusammenhalt auf dem Pfad des Lebens

Dieses Abzeichen zeichnet sich durch das Symbol der Lilie und besonders deren Bedeutung aus. Das Abzeichen wird bei aktiver Mitgliedschaft bzw. Aushändigung der Kluft vergeben. Sollte ein Mitglied dem Zusammenhalt entgegenwirken, kann das Abzeichen entzogen werden und kann nur wiedererlangt werden, wenn der Zusammenhalt wieder bestärkt wird.

 

Sippe

Entsprechend der Sippe ist das Abzeichen mit der jeweiligen Tierart. Das Abzeichen wird bei Aushändigung der Kluft entsprechend der Sippenzugehörigkeit vergeben. Entzogen werden kann das Abzeichen nur bei Beendigung der Mitgliedschaft. Ansonsten wird das Abzeichen lediglich getauscht, wenn sich die Sippenzugehörigkeit ändern sollte.

 

Knoten

Dieses Abzeichen zeichnet sich durch einen Knoten aus. Der Besitz des Abzeichens zeugt von der Beherrschung folgender Knoten:

 

Halstuchknoten [Türkischer Bund], Weberknoten, XXX, XXX, XXX, XXX, XXX,

 

Um das Abzeichen zu meistern bzw. zu erhalten, müssen die o. g. Knoten ohne Hilfestellung an einem realistischen Beispiel vorgeführt werden. Unter Beobachtung eines Sippenleiters und dem Oberhopfen oder Zweitoberhopfen werden die Fähigkeiten geprüft. Nach bestandener Prüfung wird das Abzeichen ausgehändigt. Unter Verdacht, dass die Fähigkeiten verlernt wurden, kann der Oberhopfen oder Zweitoberhopfen ggf. eine Nachprüfung veranlassen. Sollte der Verdacht bestätigt werden, kann das Abzeichen entzogen werden.

 

Feuer

Das Feuerabzeichen zeichnet sich durch eine Flamme aus. Um dieses zu erlangen, wird die Fähigkeit bei einem Lagerfeuer am Abend in der Runde geprüft, wobei mindestens ein Sippenleiter und ein Oberhopfen/Zweitoberhopfen anwesend sein müssen.

 

Regeln:

- Das Lagerfeuer muss für mindestens eine Stunde aufrechterhalten werden.

- Es darf nur aus der Natur entnommenes Material genutzt werden, wobei die Natur stets zu achten ist. [Verboten sind z. B. Pappe, Müll etc.]

- Maximal nutzbare Werkzeuge: 1x Messer, 1x Beil und 1x Feuerstahl.

- Brandbeschleuniger o. ä. sind verboten!

- Die Vorbereitungen [Holz & Zunder sammeln, hacken etc.] können im Laufe des Tages erfolgen. Zum Lagerfeuer am Abend müssen sie aber getroffen sein.

 

Unter Verdacht, dass die Fähigkeiten verlernt wurden, kann der Oberhopfen oder Zweitoberhopfen ggf. eine Nachprüfung veranlassen. Sollte der Verdacht bestätigt werden, kann das Abzeichen entzogen werden.

3.2. Digitale Abzeichen

[noch keine vorhanden]

3.3. Regelungen zu Abzeichen

Abzeichen dürfen nur als Vereinsmitglied getragen werden. Siehe Satzung §6.

Zusätzliche Abzeichen können jederzeit erstellt werden. Diese werden im Regelwerk stets ergänzt.

Digitale Abzeichen werden lediglich auf der Crew-Card festgehalten.

Das unbefugte Tragen eines Abzeichens ist strengstens untersagt!

4. Kluft & Halstuch

4.1. Grundsatz zur Kluft

Die Kluften sind respektvoll zu handhaben. Dieses Kleidungsstück repräsentiert den Verein bzw. dessen Mitglieder und darf auf KEINEN FALL „durch den Dreck gezogen werden“. Zudem ist der Umgang mit der Natur besonders wichtig, da wir als Verein stets Rücksicht auf unsere Umwelt nehmen.

4.2. Anbringung von Abzeichen & Patches auf der Kluft

Stammesabzeichen - Flüssigbrot e.V.

- Schulter links*

 

Knoten & Feuer

- Schulter rechts*

 

Lilie - Zusammenhalt auf dem Pfad des Lebens

- Brusttasche links*

 

Sippe

- Brusttasche rechts*

 

Rang

- über der linken* Brusttasche

 

Deutschlandflagge

- über der rechten* Brusttasche

 

Diese Abzeichen & Patches sind (sofern vorhanden bzw. die Bedingungen erfüllt) an der Kluft zu tragen.

*Von sich aus

4.3. Kleiderordnung

- Keine Jogginghosen und Leggings.

- Kurze-, Cargo-, Outdoor- und Lederhosen sind in Ordnung.

- Festes Schuhwerk ist in der Regel Pflicht, alles Weitere nur nach Absprache.

- Speziellere Muster nur nach Absprache.

- Outdoor-typische Kopfbedeckung ist in Ordnung (auf Muster & Aufschrift achten).

- Hotpants sind in Ordnung, jedoch gilt eine Faustregel: Im gebückten Zustand muss das Gesäß bedeckt bleiben.

- Schmuck und Accessoires möglichst meiden bzw. schlicht halten. Keine Halsbänder (Verletzungsgefahr).

- Generell sollte das Farbschema zur Kluft passen bzw. sollten natürliche Farbtöne gewählt werden.

 

Diese Regelungen wurden getroffen, da die Kluft zur Repräsentation des Vereins bzw. dessen Mitglieder und Ziele dient. Zudem ist besonders bei den Aktivitäten die Sicherheit der Mitglieder zu bedenken.

4.4. Halstuch

Das Halstuch darf nur nach dem sogenannten Versprechen getragen werden. Dieses wird zusammen mit den Mitgliedern an einem abendlichen Lagerfeuer vollbracht. Das unten genannte bzw. sogenannte Versprechen wird von dem Oberhopfen bzw. dem Zweitoberhopfen vorgesprochen und muss vom Mitglied, das das Versprechen abgeben bzw. das Halstuch annehmen möchte, nachgesprochen werden. Das Tragen der Kluften und Halstücher der beisitzenden Mitglieder wird (sofern vorhanden) vorausgesetzt.

 

Versprechen:

„Vor den Augen meiner Brüder und Schwestern erhebe ich mein Wort und gelobe bei meiner Ehre: Ich werde meinen Mitmenschen in jeder Lage beistehen und stets nach unserem ehrwürdigen Regelwerk handeln.” “Als Zeichen dieses Bundes nehme ich das Halstuch entgegen.“

5. Sippen

5.1. Beschreibung

Eine Untergruppierung der Mitglieder verschiedenster Ränge, folglich auch beschrieben als sogenannte „Sippe“, dient dazu, den Zusammenhalt auch in kleinerem Umfang auszubauen. Zudem können grobe Aufgaben wie z. B. das Kochen und Spülen einzelnen Sippen zugeteilt werden. Somit ist eine effizientere und bestärkende Aufgabenverteilung möglich. Außerdem dient dies z. B. der besseren Fürsorge von Jugendlichen und auch dem Teambuilding, das besonders z. B. bei den Flüssigbrot Games punkten kann.

5.2. Allgemein

Je zwei Leitungsmitglieder bekommen eine eigene Sippe, die nach Tieren benannt und gestaltet wird. Die beiden Leitungsmitglieder, auch als Sippenleiter bekannt, können sich die Tierart bei erstmaliger Eröffnung selbstständig aussuchen. Dopplungen sind jedoch nicht möglich und die Gestaltung der Abzeichen muss den anderen gleichgestellt sein.

 

Alle übrigen Mitglieder, oder auch Leitungsmitglieder (die kein Sippenleiter sein möchten oder können), werden einer bestehenden Sippe zugeteilt. Die Zuteilung wird durch den Vorstand entschieden und kann jederzeit mündlich geändert werden.

5.3. Zuständigkeit

Die Sippenleiter leiten die Sippe und verteilen demnach Aufgaben und sind für die Sipplinge zuständig.

6. Heimabend

6.1. Uhrzeit & Ort

Jeden Donnerstag zwischen 18-22 Uhr findet der Heimabend statt. Wo der Heimabend stattfindet, wird jedoch separat z. B. via WhatsApp kommuniziert.

6.2. Absagen

Wenn es einem Mitglied nicht möglich ist, an einem Heimabend teilzunehmen, wird die Benachrichtigung an einen zuständigen Sippenleiter bzw. an die Leitung erwartet.

6.3. Feiertage

An gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen fällt der Heimabend grundsätzlich aus. Es können Ausnahmen z. B. über WhatsApp festgelegt werden, jedoch sind diese Abende keine Pflicht und eine Absage bei Nichterscheinen ist nicht notwendig, aber wünschenswert.

6.4. Kluft

Das Tragen der Kluft an Heimabenden ist stets erwünscht, jedoch nicht verpflichtend.

7. Fahrten & Aktivitäten

7.1. Kluft

Das Tragen der Kluft (sofern nicht anders kommuniziert bzw. sofern vorhanden) ist vorausgesetzt, sofern vom Vorstand nicht anders kommuniziert.

7.2. Extras

Vereinzelte Regeln werden kurz vor Antritt des Ausfluges kommuniziert, falls diese z. B. von der Umgebung oder dem Land gefordert werden.

8. Schlusswort

Das Regelwerk ist eine Zusammenfassung und dient als Leitfaden bzw. als Übersicht. Es besteht stets die Möglichkeit, dass Änderungen und Anpassungen vorgenommen werden. Diese werden stets z. B. über WhatsApp kommuniziert.

 

Vorschläge zur Verbesserung des Regelwerks bzw. Ideen, um die Ausführlichkeit und Richtigkeit des Regelwerks zu verbessern, sind stets erwünscht. Diese empfangen wir gerne über alle gängigen Wege der Kommunikation.

 

Eine regelmäßige Auffrischung des Regelwerks bleibt stets vorteilhaft.

Ende des Regelwerks

Regelwerk Stand 22 07 2024 Pdf
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